Ehrenbürger
(Goldene Ehrennadel mit Kranz)
Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung, die die Gemeinde Hafenlohr einer Mitbürgerin oder einem Mitbürger verleihen kann.
Das Recht auf Verleihung des Ehrenbürgerrechts räumt Art. 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung den Kommunen ein.
Die Ehrenbürgerschaft erfolgt nur auf Beschluss des Gemeinderates.
Äußeres Zeichen der Ehrenbürgerschaft ist die goldene Ehrennadel mit Kranz der Gemeinde Hafenlohr.